Zuletzt bearbeitet vor einem Monat
von Marc Senti

VoIP Telefonie/Rufnummer-Portierung: Unterschied zwischen den Versionen

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* DDI-Blöcke können nur vollständig übernommen werden. 
* DDI-Blöcke können nur vollständig übernommen werden. 
* Durch die Portierung fallen für Sie einmalige Kosten an. Diese werden Ihnen bei der Bestellung angezeigt bzw. mitgeteilt. 
* Durch die Portierung fallen für Sie einmalige Kosten an. Diese werden Ihnen bei der Bestellung angezeigt bzw. mitgeteilt. 
* Portierungen benötigen immer mindestens fünf Arbeitstage Vorlaufszeit. Das Wunschdatum muss also mindestens fünf Arbeitstage in der Zukunft liegen. 
* Portierungen benötigen immer mindestens sieben Arbeitstage Vorlaufszeit. Das Wunschdatum muss also mindestens sieben Arbeitstage in der Zukunft liegen. 
* Portierungen können nur an Arbeitstagen zu Bürozeiten durchgeführt werden. 
* Portierungen können nur an Arbeitstagen zu Bürozeiten durchgeführt werden. 



Aktuelle Version vom 18. Oktober 2024, 08:06 Uhr

Bestehende Rufnummer zu iWay übernehmen

Sie können eine bestehende CH-Rufnummer von Ihrer bisherigen Anbieterin zu iWay übernehmen. Geben Sie dazu bei der Bestellung an, das Sie eine oder mehrere Rufnummer(n) portieren möchten. Es ist auch später noch möglich eine zusätzliche Rufnummer von einer anderen Anbieterin zu übernehmen. 

Portierungsformular/Vollmacht

Um die Portierung durchführen zu können, benötigen wir ein vom momentanen Nummern-Inhaber*in ausgefülltes und unterschriebenes Portierungsformular (Vollmacht). Bitte füllen Sie pro Nummernblock bzw. pro Einzelrufnummer ein separates Formular aus.

Das passende Portierungsformular können Sie unter folgenden Links herunterladen: 

Wissenswertes zur Portierung 

  • Wir geben standardmässig immer Vollportierungen in Auftrag. Somit wird der Telefonie-Anschluss bei Ihrer bisherigen Anbieterin gekündigt. 
  • Im Falle einer vorzeitigen Rufnummernübernahme bzw. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer, sind Sie verpflichtet der bisherigen Anbieterin alle in diesem Zusammenhang geschuldeten Zahlungen zu leisten.
  • Falls Sie auf Ende der Vertragslaufzeit Ihrer bisherigen Anbieterin kündigen möchten, klären Sie bitte mit Ihrer bisherigen Anbieterin das nächste reguläre Kündigungsdatum ab. 
  • Allfällige weitere Dienstleistungen von Ihrer bisherigen Anbieterin müssen eigenhändig gekündigt werden.
  • Je nach Anbieterin wird eine Wegportierung als Kündigung aller damit in Zusammenhang stehender Dienste betrachtet und bestätigt. Wenden Sie sich ggf. an Ihre vorherige Anbieterin, damit das bestehende Vertragsverhältnis Ihren Wünschen entsprechend aufgelöst wird. 
  • Nummern welche sich bei Ihrer bisherigen Anbieterin im gleichen Abo befinden, aber nicht auf dem Portierungsformular aufgeführt werden, gehen verloren. 
  • DDI-Blöcke können nur vollständig übernommen werden. 
  • Durch die Portierung fallen für Sie einmalige Kosten an. Diese werden Ihnen bei der Bestellung angezeigt bzw. mitgeteilt. 
  • Portierungen benötigen immer mindestens sieben Arbeitstage Vorlaufszeit. Das Wunschdatum muss also mindestens sieben Arbeitstage in der Zukunft liegen. 
  • Portierungen können nur an Arbeitstagen zu Bürozeiten durchgeführt werden. 

iWay Rufnummer zu einer anderen Anbieterin übernehmen

Füllen Sie das Portierungsformular welches Sie von Ihrer neuen Anbieterin erhalten haben aus. Danach wird Ihre neue Anbieterin bei uns eine Portierungsanfrage stellen. 

Falls Sie auf dem Formular Ihre bisherige Anbieterin nennen müssen, müssen Sie "Nexphone" angeben.