Gemäß Anhang 1.12 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) bezüglich der "Unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen" blockieren wir ab dem ersten Quartal 2024 standardmäßig ausgehende TCP-Verbindungen auf Port 25 (SMTP) für Internetanschlüsse von Privatpersonen sowie solche, die über eine dynamische IP-Adresse verfügen. Die Umsetzung wird bis Ende Q1/2024 abgeschlossen sein. Bei einigen ist dies bereits erfolgt, während es bei anderen fortlaufend umgesetzt wird. In begründeten Fällen ist eine individuelle Freischaltung des TCP-Ports 25 möglich.
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Dies ist die Version von 8. Februar 2024, 16:38 von Daniel Stocker