Internet Access/Sperrung Port 25 (SMTP): Unterschied zwischen den Versionen

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Nick Graf (Diskussion | Beiträge)
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Gemäss Anhang 1.12 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) bezüglich der "Unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen" '''blockieren''' wir ab dem ersten Quartal 2024 standardmässig '''ausgehende TCP-Verbindungen auf Port 25 (SMTP)''' für Internetanschlüsse von '''Privatpersonen''' sowie solche, die über eine '''dynamische IP-Adresse''' verfügen. Die Umsetzung wird bis '''Ende Q1/2024 abgeschlossen''' sein. Bei einigen ist dies bereits erfolgt, während es bei anderen fortlaufend umgesetzt wird.
<big>Gemäss der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) bezüglich der "Unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen" '''blockieren''' wir standardmässig '''ausgehende TCP-Verbindungen auf Port 25 (SMTP)''' für Internetanschlüsse von '''Privatpersonen''' sowie solche, die über eine '''dynamische IP-Adresse''' verfügen.</big>


<big>Folgende Lösungen sind möglich:</big>


<big>- Port 587 für ausgehende E-Mails verwenden</big>


Als mögliche Lösungen empfehlen wir:
<big>- Auf eine feste IP-Adresse wechseln</big>
 
- Port 587 für ausgehende E-Mails zu verwenden
 
- oder auf eine feste IP-Adresse zu wechseln

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2026, 07:45 Uhr

Gemäss der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) bezüglich der "Unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen" blockieren wir standardmässig ausgehende TCP-Verbindungen auf Port 25 (SMTP) für Internetanschlüsse von Privatpersonen sowie solche, die über eine dynamische IP-Adresse verfügen.

Folgende Lösungen sind möglich:

- Port 587 für ausgehende E-Mails verwenden

- Auf eine feste IP-Adresse wechseln