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von Marc Senti

VoIP Telefonie/Rufnummer-Portierung: Unterschied zwischen den Versionen

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= Bestehende Rufnummer zu iWay übernehmen =


==  Bestehende Rufnummer zu iWay übernehmen ==
Sie können eine bestehende CH-Rufnummer von Ihrer bisherigen Anbieterin zu iWay übernehmen. Geben Sie dazu bei der Bestellung an, das Sie eine oder mehrere Rufnummer(n) portieren möchten. Es ist auch später noch möglich eine zusätzliche Rufnummer von einer anderen Anbieterin zu übernehmen. 
Sie können eine bestehende CH-Rufnummer von Ihrer bisherigen Anbieterin zu iWay übernehmen. Geben Sie dazu bei der Bestellung an, das Sie eine oder mehrere Rufnummer(n) portieren möchten. Es ist auch später noch möglich eine zusätzliche Rufnummer von einer anderen Anbieterin zu übernehmen. 


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Das passende Portierungsformular können Sie unter folgenden Links herunterladen: 
Das passende Portierungsformular können Sie unter folgenden Links herunterladen: 


* [https://www.iway.ch/wp-content/uploads/2020/02/iWay-Portierungsformular-Analog_ISDN-DE.pdf Einzelnummern oder ISDN-Nummernblöcke] 
* [[iwaywebsite:wp-content/uploads/2023/08/iWay_Portierungsformular_Festnetz.pdf|Einzelnummern oder ISDN-Nummernblöcke]
* [https://www.iway.ch/wp-content/uploads/2020/02/iWay-Portierungsformular-DDI-DE.pdf DDI-Nummernblöcke (mindestens zehn Rufnummern am Stück)]
* [[iwaywebsite:wp-content/uploads/2023/08/iWay_Portierungsformular_DDI.pdf|DDI-Nummernblöcke (mindestens zehn Rufnummern am Stück)]]


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* Wir geben standardmässig immer Vollportierungen in Auftrag. Somit wird der Telefonie-Anschluss bei Ihrer bisherigen Anbieterin gekündigt. 
* Wir geben standardmässig immer Vollportierungen in Auftrag. Somit wird der Telefonie-Anschluss bei Ihrer bisherigen Anbieterin gekündigt. 
* Im Falle einer vorzeitigen Rufnummernübernahme bzw. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer, sind Sie verpflichtet der bisherigen Anbieterin alle in diesem Zusammenhang geschuldeten Zahlungen zu leisten.
* Im Falle einer vorzeitigen Rufnummernübernahme bzw. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer, sind Sie verpflichtet der bisherigen Anbieterin alle in diesem Zusammenhang geschuldeten Zahlungen zu leisten.
* Bei einer Portierung mit der Option &quot;Schnellstmöglich&quot; wird die Nummer so schnell wie möglich portiert, ohne Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer Ihrer bisherigen Anbieterin. 
* Falls Sie auf Ende der Vertragslaufzeit Ihrer bisherigen Anbieterin kündigen möchten, klären Sie bitte mit Ihrer bisherigen Anbieterin das nächste reguläre Kündigungsdatum ab. 
* Falls Sie auf Ende der Vertragslaufzeit Ihrer bisherigen Anbieterin kündigen möchten, klären Sie bitte mit Ihrer bisherigen Anbieterin das nächste reguläre Kündigungsdatum ab und geben dies beim &quot;Wunschdatum&quot; an
* Allfällige weitere Dienstleistungen von Ihrer bisherigen Anbieterin müssen eigenhändig gekündigt werden.
* Allfällige weitere Dienstleistungen von Ihrer bisherigen Anbieterin müssen eigenhändig gekündigt werden.
* Je nach Anbieterin wird eine Wegportierung als Kündigung aller damit in Zusammenhang stehender Dienste betrachtet und bestätigt. Wenden Sie sich ggf. an Ihre vorherige Anbieterin, damit das bestehende Vertragsverhältnis Ihren Wünschen entsprechend aufgelöst wird. 
* Je nach Anbieterin wird eine Wegportierung als Kündigung aller damit in Zusammenhang stehender Dienste betrachtet und bestätigt. Wenden Sie sich ggf. an Ihre vorherige Anbieterin, damit das bestehende Vertragsverhältnis Ihren Wünschen entsprechend aufgelöst wird. 
* Nummern welche sich bei Ihrer bisherigen Anbieterin im gleichen Abo befinden, aber nicht auf dem Portierungsformular aufgeführt werden, werden aufgelöst
* Nummern welche sich bei Ihrer bisherigen Anbieterin im gleichen Abo befinden, aber nicht auf dem Portierungsformular aufgeführt werden, gehen verloren
* DDI-Blöcke können nur vollständig übernommen werden. 
* DDI-Blöcke können nur vollständig übernommen werden. 
* Durch die Portierung fallen für Sie einmalige Kosten an. Diese werden Ihnen bei der Bestellung angezeigt bzw. mitgeteilt. 
* Durch die Portierung fallen für Sie einmalige Kosten an. Diese werden Ihnen bei der Bestellung angezeigt bzw. mitgeteilt. 
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[[Category:Portierung]] [[Category:Portierungen]]
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Version vom 17. Januar 2024, 10:16 Uhr

 Bestehende Rufnummer zu iWay übernehmen

Sie können eine bestehende CH-Rufnummer von Ihrer bisherigen Anbieterin zu iWay übernehmen. Geben Sie dazu bei der Bestellung an, das Sie eine oder mehrere Rufnummer(n) portieren möchten. Es ist auch später noch möglich eine zusätzliche Rufnummer von einer anderen Anbieterin zu übernehmen. 

Portierungsformular/Vollmacht

Um die Portierung durchführen zu können, benötigen wir ein vom momentanen Nummern-Inhaber*in ausgefülltes und unterschriebenes Portierungsformular (Vollmacht). Bitte füllen Sie pro Nummernblock bzw. pro Einzelrufnummer ein separates Formular aus.

Das passende Portierungsformular können Sie unter folgenden Links herunterladen: 

Wissenswertes zur Portierung 

  • Wir geben standardmässig immer Vollportierungen in Auftrag. Somit wird der Telefonie-Anschluss bei Ihrer bisherigen Anbieterin gekündigt. 
  • Im Falle einer vorzeitigen Rufnummernübernahme bzw. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer, sind Sie verpflichtet der bisherigen Anbieterin alle in diesem Zusammenhang geschuldeten Zahlungen zu leisten.
  • Falls Sie auf Ende der Vertragslaufzeit Ihrer bisherigen Anbieterin kündigen möchten, klären Sie bitte mit Ihrer bisherigen Anbieterin das nächste reguläre Kündigungsdatum ab. 
  • Allfällige weitere Dienstleistungen von Ihrer bisherigen Anbieterin müssen eigenhändig gekündigt werden.
  • Je nach Anbieterin wird eine Wegportierung als Kündigung aller damit in Zusammenhang stehender Dienste betrachtet und bestätigt. Wenden Sie sich ggf. an Ihre vorherige Anbieterin, damit das bestehende Vertragsverhältnis Ihren Wünschen entsprechend aufgelöst wird. 
  • Nummern welche sich bei Ihrer bisherigen Anbieterin im gleichen Abo befinden, aber nicht auf dem Portierungsformular aufgeführt werden, gehen verloren. 
  • DDI-Blöcke können nur vollständig übernommen werden. 
  • Durch die Portierung fallen für Sie einmalige Kosten an. Diese werden Ihnen bei der Bestellung angezeigt bzw. mitgeteilt. 
  • Portierungen benötigen immer mindestens fünf Arbeitstage Vorlaufszeit. Das Wunschdatum muss also mindestens fünf Arbeitstage in der Zukunft liegen. 
  • Portierungen können nur an Arbeitstagen zu Bürozeiten durchgeführt werden. 

iWay Rufnummer zu einer anderen Anbieterin übernehmen

Füllen Sie das Portierungsformular welches Sie von Ihrer neuen Anbieterin erhalten haben aus. Danach wird Ihre neue Anbieterin bei uns eine Portierungsanfrage stellen. 

Falls Sie auf dem Formular Ihre bisherige Anbieterin nennen müssen, müssen Sie "Nexphone" angeben.