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Aktuelle Version vom 16. Mai 2024, 10:53 Uhr
Wie sind die Kündigungsfristen?
Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit iWay abgeschlossen wurde. Wurden keine anderslautenden Regelungen getroffen, so gelten die folgenden Bestimmungen: Die Laufzeit beträgt generell mindestens 12 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können die Abonnemente und Dienstleistungen nur auf Ende der entsprechenden Verrechnungsperiode (quartalsweise, halbjährlich, jährlich) gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode bei der iWay eingetroffen sein.
Ist es möglich vor dem Kündigungstermin zu kündigen?
Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an iWay. Die Einhaltung der Kündigungsmodalitäten ist zwingend, da auch iWay Ihren Lieferanten gegenüber eine Kündigungsfrist einhalten muss.
Ist eine Kündigung per E-Mail möglich?
Gerne nehme wir Ihre Kündigung auch per Mail an admin@iway.ch entgegen. Beachten Sie bitte, dass wir Kündigungen immer bestätigen und nur eine bestätigte Kündigung als eingetroffen gilt.
Können Abonnemente telefonisch gekündigt werden?
Wir stehen Ihnen telefonisch gerne für Auskünfte zu Kündigungsmodalitäten zur Verfügung - die Kündigung selber muss zwingend in schriftlicher Form erfolgen.